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1. Erfolgt die Verordnung im Rahmen der genehmigten Versorgung nach § 37b SGB V (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung)?

Diese Frage hat eine Auswirkung auf die Entscheidungsfristen auf Seiten der Krankenkassen. Wenn Medizinal-Cannabis im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verordnet wird, muss die Krankenversicherung innerhalb von drei Tagen über den Antrag entscheiden. In allen anderen Fällen hat die Krankenversicherung drei Wochen Zeit (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme (MDK) fünf Wochen), um über den Antrag zu entscheiden.
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SUCHERGEBNISSE

Wenn die obigen Patientenergebnisse nicht korrekt sind, legen Sie bitte einen neuen Patienten an.

Abschnitt 1 - Vollständig
Die Verordnung erfolgt im Rahmen der zugelassenen Versorgung nach 37b SGB V (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) Bearbeiten
Abschnitt 2a - Vollständig
Welches Produkt soll verschrieben werden? Bearbeiten
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2a. Welches Produkt soll verschrieben werden?
Naxiva-Panaxol CBD 25
<0,16 mg/ml Wählen
Naxiva-Panaxol THC 25
25 mg/ml Wählen
Naxiva-Panaxol THC 25/CBD 25
25 mg/ml Wählen
Naxiva-Panaxol THC 50
50 mg/ml Wählen
Naxiva-Panaxol CBD 250
15 mg/g Wählen
Naxiva-Panaxol THC 250
250 mg/g Wählen
Naxiva-Panaxol THC 8,7 mg / 10 µl
8,7 mg / 10 µl Wählen

Fehler: Bitte geben Sie alle erforderlichen Informationen ein

2b. Ist für die Behandlung ein medizinischer Verdampfer / Inhalator notwendig?
Wenn die Medizinalcannabis-Therapie mittels Blüten oder inhalierbaren Extrakten bewilligt wurde, ist die Verordnung eines medizinischen Inhalators bzw. Verdampfers als Hilfsmittel zulasten der Krankenkasse zulässig. In Einzelfällen muss die Notwendigkeit begründet werden.
Volcano Medic Verdampfungssystem (PZN: 15885501) Auswählen und bearbeiten
Mighty Medic Verdampfungssystem (PZN: 15634236) Auswählen und bearbeiten
Kein Verdampfungssystem notwendig Auswählen und bearbeiten

Fehler: Bitte geben Sie alle erforderlichen Informationen ein

Abschnitt 2b - Vollständig
Ist für die Behandlung ein medizinischer Verdampfer / Inhalator/ Vaporizer notwendig? Bearbeiten
Abschnitt 3a - Vollständig
Welche Erkrankung soll mit dem Cannabinoid behandelt werden? Bearbeiten
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3a. Welche Erkrankung plus ICD 10 soll behandelt werden?

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben, welche Erkrankungen/Indikationen mit Cannabis behandelt werden können. Es muss sich jedoch um eine „schwerwiegende Erkrankung“ handeln. Falls mehrere Erkrankungen behandelt werden sollen, geben Sie immer eine schwerwiegende Erkrankung an, die durch andere Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend behandelbar ist.
Geben Sie immer die Bezeichnung und den dazugehörigen ICD-10-Code an.


Weitere Erkrankungen können bei Frage 5 angegeben werden.

i. Wählen Sie eine Beschwerde

    Fehler: Bitte wählen Sie eine Beschwerde aus, um mit dem nächsten Abschnitt fortzufahren

    ii. Wählen Sie eine Hauptdiagnose mit ICD-Klassifizierung Suche nach ICD-10-Codes

    Fehler: Bitte wählen Sie die ICD-Klassifizierung, um mit dem nächsten Abschnitt fortzufahren

    iii. Zusätzliche relevante Diagnose Suche nach ICD-10-Codes

    Fehler: Bitte wählen Sie die ICD-Klassifizierung, um mit dem nächsten Abschnitt fortzufahren

    3b. Was ist das Ziel der Behandlung? Wählen Sie alle zutreffenden Antworten aus.

    Bei dieser Frage sollten Sie die erwartete, positive Wirkung von Cannabis auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome darlegen.
    Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die GKV ist unter anderem, dass „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht“ (Siehe § 31 Abs. 6 SGB V).
    Abschnitt 3b - Vollständig
    Wie lautet das Behandlungsziel? Bearbeiten
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    4. Ist die Erkrankung schwerwiegend?

    VORSICHT: Gemäß § 31 Abs 6 SGB V ist dann keine Kostenübernahme durch die GKV möglich.

    Führen Sie die nachstehenden Beeinträchtigungen auf und begründen Sie die schwere Erkrankung nach Vorlage der beigefügten Arzt- und Krankenhausberichte

    Das Vorliegen einer „schwerwiegenden Erkrankung“ mit z. B. körperlichen, psychischen, beruflichen und sozialen Beeinträchtigungen ist eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung des Antrags. Eine schwerwiegende Erkrankung liegt insbesondere dann vor, wenn sie lebensbedrohlich oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
    Beispiele für eine „schwerwiegende Erkrankung“ gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Multiple Sklerose, Krebs und AIDS (BSG-Urteil vom 19.03.2002, Az.: B 1 KR 37/00 R) – aber auch ausgeprägtes Restless-Legs-Syndrom „mit ganz massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen  eeinträchtigungen“ (BSG-Urteil vom 26.09.2006, Az.: B 1 KR 14/06 R).
    Schwerwiegende Erkrankungen werden zudem in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in § 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte definiert.
    In anderen Fällen ist die konkrete, individuelle Situation des Patienten entscheidend. Dies sollte durch Angaben zu Differentialdiagnose, Krankheitsverlauf, Symptomatik und bestehenden Beeinträchtigungen dargelegt werden. Wenn möglich, geben Sie auch etablierte Instrumente/Klassifikationen des Schweregrades sowie die Dauer der Symptome/Erkrankung an.
    Auch Nebenwirkungen durch bisher angewandte Arzneimittel können schwerwiegende Symptome darstellen. Gemäß CTCAE-Kriterien werden Nebenwirkungen ab Grad 3 als „schwerwiegend“ eingestuft.
    Fügen Sie dem Antrag am Ende Befundunterlagen, Arzt- und Krankenhausberichte sowie einen kurzen Patientenbericht bei, der die Beeinträchtigung der Lebensqualität beschreibt.
    Abschnitt 4 - Vollständig
    Ist die Erkrankung schwerwiegend? Bearbeiten
    Abschnitt 5/11
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    5. Welche anderen Erkrankungen bestehen gleichzeitig? ICD-Klassifikation?

    Bitte nenne Sie an dieser Stelle weitere Erkrankungen mit dazugehöriger ICD-10 Klassifikation. Beschreiben Sie gegebenenfalls, wie sich diese Erkrankungen auf andere etablierte Therapieoptionen auswirken können (z. B. indem sie Kontraindikationen für Standardtherapeutika darstellen).
    Bei der Angabe von psychischen und Verhaltensstörungen (F00-F99) – mit Ausnahme von einer Depression- ist zu berücksichtigen, dass eine Anamnese von Schizophrenie, schwerer Persönlichkeitsstörung oder einer anderen erheblichen psychiatrischen Störung als Kontraindikation für eine Behandlung mit THC-haltigen Cannabiszubereitungen gewertet wird.

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    Abschnitt 5 - Vollständig
    Welche anderen Erkrankungen bestehen gleichzeitig? Bearbeiten
    Abschnitt 6 - Vollständig
    Welche medikamentösen (bitte Angabe von Wirkstoff und Dosis) und nicht-medikamentösen Behandlungen erfolgen zurzeit? Bearbeiten
    Abschnitt 6/11
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    6. Welche medikamentösen und nicht-medikamentösen Behandlungen erfolgen zur Zeit?

    Geben Sie hier an mit welchen Medikamenten, inklusive Wirkstoff, Dosierung und Behandlungsdauer der Patient derzeit therapiert wird. Kommentieren Sie auch, ob es beispielsweise Nebenwirkungen gibt oder ob die Therapie fortgeführt werden soll. Denken Sie auch daran, nicht-medikamentöse Therapien wie Psychotherapie, Physiotherapie, Logopädie etc. anzugeben.

    Wählen Sie den Wirkstoff für

    Abschnitt 7 - Vollständig
    Welche Behandlung (medikamentös und nicht-medikamentös) ist bisher mit welchem Erfolg für das Therapieziel durchgeführt worden? Bearbeiten
    Abschnitt 7/11
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    7. Welche Behandlung wurde bisher durchgeführt und mit welchem ​​Erfolg für das Therapieziel?

    Möglichst vollständige und detaillierte Angaben über bisherige Behandlungen und Arzneimittel und deren Erfolg.
    Falls verlangt wird, noch bestimmte weitere Therapieoptionen auszuprobieren, muss die Zumutbarkeit geprüft werden, denn der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, dass Patienten komplett, „austherapiert“ sein müssen.

    Vorgeschlagene Antworten:

    Diverse NSAR können wegen starker gastrointestinaler Nebenwirkungen nicht mehr eingesetzt werden Auswählen und bearbeiten
    Abschnitt 8 - Vollständig
    Welche weiteren, allgemein anerkannten, dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlungsoptionen für das Behandlungsziel stehen grundsätzlich zur Verfügung und warum können diese nicht zum Einsatz kommen? Bearbeiten
    Abschnitt 8/11
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    8. Welche weiteren, allgemein anerkannten, dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlungsoptionen für das Behandlungsziel stehen grundsätzlich zur Verfügung und warum können diese nicht zum Einsatz kommen?

    Verweisen Sie darauf, dass die Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind bzw. warum bestimmte Therapien unter Abwägung der Kontraindikationen oder der zu erwartenden Nebenwirkungen und des Krankheitszustandes des Patienten nicht zur Anwendung kommen können.
    Für einen erfolgreichen Antrag muss eine begründete und nachvollziehbare Einschätzung vorliegen.
    Bitte begründen Sie ggf. auch, welche Vorteile die Cannabisanwendung gegenüber etwaigen Alternativen bietet, z. B. hinsichtlich der Anwendungssicherheit (Wechselwirkungen, Verträglichkeit).

    Vorgeschlagene Antworten:

    Es steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung als Alternative zur Behandlung mit Cannabis zur Verfügung Auswählen und bearbeiten
    Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome Auswählen und bearbeiten
    Andere Medikamentengruppen kommen, aufgrund ihres Nebenwirkungsprofils, nicht in Betracht Auswählen und bearbeiten
    Abschnitt 9 - Vollständig
    Falls bereits eine Therapie mit Medizinalcannabis auf Privatrezept (Patient als Selbstzahler) verordnet und durchgeführt wurde, wie
    wurde der Verlauf bzw. die Symptomatik der Erkrankung durch die Therapie beeinflusst?
    Bearbeiten
    Abschnitt 9/11
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    9. Falls bereits eine Therapie mit Medizinalcannabis auf Privatrezept (Patient als Selbstzahler) verordnet und durchgeführt wurde, wie wurde der Verlauf bzw. die Symptomatik der Erkrankung durch die Therapie beeinflusst?

    Es sollte kurz dargelegt werden, inwiefern Cannabis-basierte Arzneimittel zu einer relevanten zusätzlichen Verbesserung geführt haben. Sie können auch gerne die gewünschte Kombination mit anderen Medikamenten präzise angeben.

    Vorgeschlagene Antworten:

    Bisher erfolgte keine Therapie mit Medizinalcannabis auf Privatrezept Auswählen und bearbeiten
    Die Behandlung mit Cannabis erfolgte im Rahmen einer Add-on-Therapie mit den o.g. Medikamenten Auswählen und bearbeiten
    Die Cannabistherapie führte zu Auswählen und bearbeiten
    Abschnitt 10 - Vollständig
    Eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome ergibt sich aus den folgenden Praxisleitlinien bzw. aus folgender Literatur: Bearbeiten
    Abschnitt 10/11
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    10. Eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome ergibt sich aus den folgenden Praxisleitlinien bzw. aus folgender Literatur:

    Erfahrungsgemäß genügt ein Literaturhinweis. Durch die Angabe kann die Stellungnahme des MDK beschleunigt werden.
    Indikationsbezogene Literaturhinweise zur Anwendung von Vollspektrum-Extrakten finden Sie u.a. unter https://www.neuraxpharm.com/de/naxiva-panaxol und unter https://www.cannabis-med.org/index.php?lng=de
    Aufgrund der gleichlautenden Formulierung im Hinblick auf die Maßstäbe an die Evidenz in § 2 Abs. 1a SGB V und in § 31 Abs. 6 SGB V („nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“) ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die gleichen Kriterien an das Erkenntnismaterial zu stellen sind.
    Die folgenden Evidenzstufen können optional angegeben werden. Sie beziehen sich auf die Verfahrensordnung des G-BA (Stand 20.10.2016):
    Ia Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe I b.Ib Randomisierte klinische Studien
    IIa Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe II b
    IIb Prospektive vergleichende Kohortenstudien
    III Retrospektive vergleichende Studien
    IV Fallserien und andere nicht vergleichende Studien
    V Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Darstellungen,
    Einzelfallberichte u. ä.; nicht mit Studien belegte Meinungen anerkannter Experten, Berichte von
    Expertenkomitees und Konsensuskonferenzen.
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    Ergebnisse
    Pini et al | 2012 Nabilon zur Behandlung von Kopfschmerzen bei Medikamentenübergebrauch: Ergebnisse einer vorläufigen doppelblinden, aktiv kontrollierten, randomisierten Studie.
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    Rhyne et al | 2016 Auswirkungen von medizinischem Marihuana auf die Häufigkeit von Migränekopfschmerzen bei einer erwachsenen Bevölkerung.
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    Narang et al | 2008 Wirksamkeit von Dronabinol als adjuvante Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen unter Opioidtherapie.
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    11. Findet die Therapie im Rahmen einer klinischen Prüfung statt?

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